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S&B PARTYTECHNIK BERLIN
Geschäfts- und Postadresse:
Eschenstraße 6
12161 Berlin
Lager- und Abholadresse:
Wexstraße 40
10715 Berlin-Wilmersdorf
Geschäftsführer:
Christoph Schröter
Finanzamt:
Berlin-Steglitz
Steuernummmer:
20/520/64316
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung
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Design & Programmierung:
Livius F. Dietzel
Angaben gemäß § 6 TDG
Copyright ©2007 Christoph Schröter |
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(AGB als PDF: hier downloaden)
1.Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen mit S&B Partytechnik Berlin (Geschäftsführer: Christoph Schröter, Eschenstraße 6, 12161 Berlin) gültig. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners (Kunden) sind nicht zulässig.
Alle technischen Gegenstände bleiben während der gesamten Mietzeit alleiniges Eigentum von S&B. Das Unkenntlichmachen oder Entfernen der Firmenlogos von S&B auf den Mietgegenständen ist nicht zulässig.
2.Vertrag
Verträge zwischen S&B und dem Vertragspartner entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes und/oder das Unterschreiben eines schriftlichen Vertrages.
3.Rücktritt vom Vertrag
Der Rücktritt seitens des Kunden vom Vertrag ist möglich. Jedoch werden die durch Rücktritt entstandenen Kosten wie folgt erhoben:
Rücktritt bis 2 Monate
vor der Veranstaltung:
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kostenfrei
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Rücktritt bis 1 Monat
vor der Veranstaltung:
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20% der vereinbarten Gage
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Rücktritt bis 3 Wochen
vor der Veranstaltung:
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30% der vereinbarten Gage
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Rücktritt bis 2 Wochen
vor der Veranstaltung:
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40% der vereinbarten Gage
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Rücktritt bis 1 Woche
vor der Veranstaltung:
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50% der vereinbarten Gage
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Sollte S&B durch zwingende Umstände (Todesfall, schwere Krankheit, Ausfall der Technik usw) vom Vertrag zurücktreten müssen, wird seitens S&B versucht, einen angemessen und gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Ein Rechtsanspruch hierauf entfällt allerdings.
4.Abholung der Mietsachen/Lieferung von Mietsachen
Die Ware wird vom Kunden aus dem Lager (Wexstraße 40, 10715 Berlin-Wilmersdorf) abgeholt. Eine Lieferung und Abholung der Ware in Berlin ist ab einem Mietwert von 100€ möglich und kostet 50€.
Der Mindestmietwert beträgt 50€.
Die Mietsachen werden mindestens bis zum Folgetag der Abholung/Lieferung gemietet. Die Rückgabezeit wird mit dem Kunden vereinbart.
Mietsachen werden nur gegen Vorlage des Personalausweises, Hinterlegung der Kaution und nur an Personen ab 25 Jahren herausgegeben.
5.Prüfung der Mietsachen/Sorgfaltspflichten
Der Kunde hat die Mietsachen sofort nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren. Der Gefahrenübergang erfolgt bei der Aushändigung am Lager. Sollte der Kunde Mängel entdecken, sind diese dem Vermieter sofort mitzuteilen. Geringfügige Anweichungen der bestellten Mietsachen in Farbe, Form, Größe oder Ausführung behält sich S&B ausdrücklich vor.
Sind die Mietsachen bei Rückgabe in unversehrtem Zustand, erhält der Kunde am Ende der Mietzeit die volle Kaution in bar zurück.
Die Mietzeit endet bei der Übergabe der Mietsachen am Lager.
6.Transport der Mietsachen
Mietsachen, die der Kunde vom Lager abholt, werden sofern nicht anders vereinbart stets vom Kunden transportiert. Er hat dafür zu sorgen, dass die Mietsachen ordnungsgemäß transportiert werden (gegen Verrutschen sichern, gegen Herabfallen sichern, nur in geschlossenen Fahrzeugen transportieren).
7.Zahlungsbedingungen
Mietsachen sind im Voraus per Überweisung oder bar, spätestens bei Abholung in bar zu bezahlen. EC-Karten, Schecks oder andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert. Die Kaution für Mietsachen ist bei Abholung in bar zu leisten. Sofern der Mieter nicht nachweisen kann, dass er die fällige Zahlung geleistet hat, und bei S&B kein rechtzeitiger Zahlungseingang festgestellt werden konnte, verbleiben die Mietsachen im Lager. Der Anspruch des Kunden auf die Mietsachen entfällt. In diesem Fall werden Stornogebühren in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises an.
Gagen für DJ´s werden am Abend der Veranstaltung in bar an den DJ von S&B gezahlt oder spätestens jedoch 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung auf ein Konto von S&B überwiesen.
8.Rückgabe der Mietsachen
Die Mietsachen sind vom Kunden unaufgefordert und pünktlich zum vereinbarten Termin zum Lager zurück zu bringen. Wartezeiten des Mitarbeiters von S&B am Lager werden mit 15€ je angebrochene halbe Stunde berechnet.
Bringt der Kunde die Mietsachen am vereinbarten Tag nicht innerhalb von längstens 90 Minuten nach vereinbartem Rückgabetermin zurück, so verlängert sich die Mietzeit um einen Tag. Pro angebrochenem Tag nach vereinbartem Rückgabetermin zahlt der Kunde den doppelten Tagesmietsatz der von ihm gemieteten Mietsachen.
9.Haftung
Der Kunde haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden an den Mietsachen, die durch Transport, Witterung, Drittpersonen, Fahrlässigkeit, Manipulation, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw. während der Mietzeit entstehen können. Für Reparaturen an den Mietsachen, die aufgrund einer Beschädigung während der Mietzeit entstanden sind, verrechnet S&B die Kaution des Kunden mit dem Reparaturaufwand. Differenzen werden an den Kunden zurückgezahlt oder vom Kunden eingefordert.
Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, haftet der Kunde bis zum aktuellen Wiederbeschaffungswert der beschädigten Mietsache.
Für Schäden an Sachen und Personen während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich von S&B verschuldet wurde.
Für Schäden an Equipment, Datenträgern und anderem im Einsatz befindlichen Eigentum von S&B, die von Gästen während einer Veranstaltung fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet werden, haftet der Veranstalter. Im Schadensfall teilt der Veranstalter S&B die Personalien des Schädigers sofort nach Erkennen des Schadens mit.
Falls S&B durch Schadereignisse höherer Gewalt oder durch Schäden, welche nicht von S&B verschuldet werden (Stromschwankungen am Veranstaltungsort, Stromausfall, behördliche Anordnung) die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Einbehaltung der Zahlung, Teilzahlung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner aktuellen Fassung.
11. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
11.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
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